FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann endet das Ausbildungsverhältnis?
Wenn der Auszubildende vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung bzw. der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Am letzten Prüfungstag wird vom Prüfungsausschuss in der Regel eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt, worin das Bestehen oder Nichtbestehen angekreuzt ist. Diese Bescheinigung ist sofort dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen.
Bei bestandener Prüfung ist mit Datum dieser Bescheinigung das Ausbildungsverhältnis beendet. Bei einer Weiterbeschäftigung geht der Betrieb rechtlich gesehen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ein!
Was passiert, wenn der Ausbildungsvertrag vor dem Prüfungstermin endet?
Zunächst einmal endet das Ausbildungsverhältnis zu dem im Vertrag stehenden Datum. Für die Zeit bis zur Prüfung kann eine Vereinbarung über Weiterarbeit und Bezahlung getroffen werden; es kann aber auch eine Nichtbeschäftigung erfolgen.