Nächster Termin:
15.07.2013 — 07:30
Gesellenprüfung Teil 2 Praxis
bis
15.07.2013 17.00
Gewerbliche Berufsschule Crailsheim
Letzte Änderung:
May 11. 2013 08:23:54

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Friseur-Innung
Schwäbisch Hall
 
Raiffeisenstraße 32,
74564 Crailsheim
Tel: 07951/27432

 

Farbe

Die Haarfarbe

 

Der Prüfling soll nachweisen, dass er Haarfarbe in Farbtiefe und Farbrichtung verändern kann.

 

Richtwertzeit: 60 Minuten

 

Kommentar: Die Haarfarbe des Modells muss deutlich in der Farbtiefe (mindestens 2 Stufen) sowie in der

Farbrichtung verändert werden. Dunkelbraune und schwarze Haarfarben als Globalfärbungen entsprechen nicht den Anforderungen. Gefordert wird eine komplette Farbveränderung in Ansatz, Längen und Spitzen nach handlungsorientierter Arbeitsplanung. Die Haarfarbe muss tragbar und passend zum gewählten Anlass sein.

Die erforderliche Farbveränderung muss mindestens 2/3 des gesamten Kopfhaares betragen, 1/3 des Kopfhaares darf dem aktuellen Trend entsprechend ohne Einschränkungen kreativ gestaltet werden.

Auch Ansatzfärbungen von mindestens 2 cm Länge sind erlaubt, jedoch müssen dann die Längen und Spitzen des Haares farblich angeglichen werden. Zum Farbausgleich der Längen und Spitzen sind physikalische Tönungen erlaubt!

Die Ansatzhaarfarbe muss mit oxidativer Haarfarbe oder oxidativer Tönung verändert werden. Physikalische Tönungen, Lebensmittelfarben, Blondierungen etc. sind nicht erlaubt.

Die Zielfarbe muss in der Planung angegeben werden. Die Haarqualität und -quantität sind zu berücksichtigen. Die Planung hat am Prüfungstag schriftlich und detailliert vorzuliegen. Alle Hautschutzbestimmungen und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.

Die Prüfungskommission muss die Arbeitsschritte und Ergebnisse anhand der Planungsunterlagen der Prüflings nachvollziehen können, deshalb sind detaillierte und korrekte Angaben unumgänglich!

 

Bewertungskriterien:

 

1. Übereinstimmung der Zielfarbe mit der Planung.

2. Die Zielfarbe ist typgerecht, tragbar und dem Anlass entsprechend gewählt.

3. Die Arbeitsplanung ist vollständig und nachvollziehbar.

4. Das gesamte Haar ist deutlich in Farbtiefe (mindestens 2 Töne)  und Farbrichtung verändert.

5. Die Farbveränderung ist mit oxidativ reagierenden Produkten ausgeführt (bei Längen -und Spitzenausgleich kann eine physikalische Tönung oder eine Coloration verwendet werden. Ebenso können bei Strähnen physikalische Tönungen wie z.B. Crazy Colours verwendet werden).

6. Hautschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften sind einzuhalten.

7. Einhalten der TRGS.

 

zusätzliche Bewertungshinweise

 

- Das Farbergebnis wird am trockenen Haar und ungestyltem Haar überprüft.

 

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