Finish + Styling
Styling der modischen Damenfacharbeit
Der Prüfling soll nachweisen, dass er Styling -und Finishtechniken einsetzen kann.
Richtwertzeit: 30 Minuten
Kommentar: Der Prüfling soll ein modisches Styling typgerecht und dem Anlass entsprechend fertigen. Gefordert wird eine aktuelle Trendfrisur entsprechend der halbjährlichen erscheinenden Modehefte des Zentralverbandes oder internationaler Modetrends. Alle modischen Styling -und Finishtechniken sind erlaubt. Auch sind alle Geräte und Produkte erlaubt, sie müssen jedoch fachgerecht eingesetzt werden.
Die Planung des Stylings muss schriftlich mit Abbildung oder Foto eindeutig fixiert werden. Für das Foto oder die Frisurenabbildung ist eine Kopf -bzw. Frisurengröße von mind. 10 x 15 cm vorgeschrieben.
Die Prüfungskommission wird die schriftlichen Aufzeichnungen des Prüflings für die Bewertung einsehen. Sie wird ebenfalls darauf achten, wie pfleglich der Umgang mit dem Modell ist, also auch wie höflich, zuvorkommend und einfühlsam der Prüfling sich in dieser Kundensituation zeigt.
Bewertungskriterien:
1. Fachgerechte Ausführung der Arbeitstechniken und -methoden.
2. Saubere Frisurengestaltung.
3. Formgebung und Sitz der Proportionen.
4. Typgerechte und modische Ausrichtung der Frisur.
5. Geeignete Frisur für den gewählten Anlass.
6. Korrekter Einsatz der Präparate.
7. Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Wärmegeräten.
8. Übereinstimmung der fertigen Frisur mit der Bildvorlage.
9. Einhalten hygienischer Maßnahmen und der TRGS.